Werden Sie Online Marketing Manager/-in (IHK)

Ob anhaltender Fachkräftemangel, fortschreitende Digitalisierung oder steigender Wettbewerb: Aktuell gibt es zahlreiche Herausforderungen, denen sich Unternehmen aller Branchen stellen müssen. Um diese meistern zu können und damit auch die Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern, gehören regelmäßige Weiterbildungen zu den wichtigsten Grundlagen einer modernen Unternehmensführung.

Arbeitergeber, die in qualifiziertes Personal investieren, werden nicht nur mit einer höheren Produktivität, sondern auch mit innovativen Ideen und einer langfristigen Mitarbeiterbindung belohnt. Besonders im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel sind berufsbezogene Weiterbildungen unerlässlich, um bestehende Fachkenntnisse regelmäßig zu erweitern und damit eine dauerhaft hohe Qualifikation der eigenen Mitarbeiter zu fördern.

Diesen Ansatz vertreten auch Bund und Länder und bieten Arbeitern und Unternehmen zahlreiche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung. Für die Teilnahme an unserem berufsbegleitenden Online Marketing Kurs stehen Ihnen u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

 

 

Förderung durch Landesprogramme

Als Arbeitgeber/-in und/ oder Unternehmer/-in (ohne Mitarbeiter) haben Sie die Möglichkeit, sich die Weiterbildungskosten für den IHK-zertifizierten Online Marketing Kurs durch verschiedene Förderprogramme Ihres Bundeslandes fördern zu lassen. Diese sind in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz chronologisch nach Bundesländern für Sie aufgelistet und verweisen auf die für Sie passenden Ansprechpartner vor Ort.

 

 

Förderung für Rehabilitanden

Die berufliche Leistungsfähigkeit muss nicht zwingend eingeschränkt sein, selbst wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind. Im Gegenteil: Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen ist der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt möglich. Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie hierbei von staatlichen Ausbildungs- und Eingliederungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung von Rehabilitanden ist für Mitarbeiter/-innen möglich, wenn:

  • die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
  • besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich sind
  • der Erhalt des Arbeitsplatzes durch die berufliche Rehabilitation möglich ist

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für eine berufliche Rehabilitation. Dazu gehören „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben “ (kurz LTA) wie z. B.:

  • Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
  • berufliche Aus- und Weiterbildungen
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • weitere Leistungen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger

Für den Erhalt der Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse können Sie als Arbeitgeber/-in auf den möglichen Reha-Bedarf Ihrer betreffenden Mitarbeiter bei Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement hinweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach dem individuellen Fall des betreffenden Mitarbeiters und wird je nachdem von folgendem Träger übernommen und dort beantragt:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheit)
  • Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

Beratung gewünscht?

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung zum/zur Online Marketing Manager/-in oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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