Werden Sie Online Marketing Manager/-in (IHK)

Ob anhaltender Fachkräftemangel, fortschreitende Digitalisierung oder steigender Wettbewerb: Aktuell gibt es zahlreiche Herausforderungen, denen sich Unternehmen aller Branchen stellen müssen. Um diese meistern zu können und damit auch die Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern, gehören regelmäßige Weiterbildungen zu den wichtigsten Grundlagen einer modernen Unternehmensführung.

Arbeitergeber, die in qualifiziertes Personal investieren, werden nicht nur mit einer höheren Produktivität, sondern auch mit innovativen Ideen und einer langfristigen Mitarbeiterbindung belohnt. Besonders im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel sind berufsbezogene Weiterbildungen unerlässlich, um bestehende Fachkenntnisse regelmäßig zu erweitern und damit eine dauerhaft hohe Qualifikation der eigenen Mitarbeiter zu fördern.

Diesen Ansatz vertreten auch Bund und Länder und bieten Arbeitern und Unternehmen zahlreiche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung. Für die Teilnahme an unserem berufsbegleitenden Online Marketing Kurs (IHK) stehen Ihnen u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

 

Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden die Kosten für Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit Herausforderungen im digitalen Wandel fit machen, mit bis zu 100 Prozent gefördert. Zudem werden Weiterbildungen in Berufszweigen gefördert, die einen hohen Fachkräftemangel verzeichnen.

Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz, je nach Unternehmensgröße, gleich mehrfach. Durch die finanzielle Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten werden Sie finanziell entlastet, während Ihre Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildungen optimal auf aktuelle und kommende Herausforderungen vorbereitet werden. Damit sichern Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und gleichzeitig qualifizierte Fachkräfte.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Beschäftigte, die eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie beispielsweise unseren Online Marketing Manager Kurs in Abstimmung mit Ihnen als Arbeitgeber/-in absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen zu erweitern bzw. zu erneuern.

Hinweis: Die ursprüngliche Ausbildung oder letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigten während der Weiterbildung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere und schwerbehinderte Mitarbeiter in Höhe von bis zu 100 Prozent betragen. Auch die Lohnkosten werden für Ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung, je nach Betriebsgröße, mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur konkreten Förderhöhe Ihres Unternehmens erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit über 0800 4555520.

 

Förderung durch Landesprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen haben Arbeitgeber und Unternehmer (z. B. Existenzgründer, Solo-Selbständige und Freiberufler) die Möglichkeit, sich die Online Marketing Weiterbildung (IHK) über individuelle Förderprogramme des zuständigen Bundeslandes fördern zu lassen. Diese sind, zusammen mit den Förderprogrammen der Bundes und der EU, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelistet.

 

Förderung für Rehabilitanden

Die berufliche Leistungsfähigkeit muss nicht zwingend eingeschränkt sein, selbst wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind. Im Gegenteil: Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen ist der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt möglich. Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie hierbei von staatlichen Ausbildungs- und Eingliederungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung von Rehabilitanden ist für Mitarbeiter/-innen möglich, wenn:

  • die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
  • besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich sind
  • der Erhalt des Arbeitsplatzes durch die berufliche Rehabilitation möglich ist

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für eine berufliche Rehabilitation. Dazu gehören „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben “ (kurz LTA) wie z. B.:

  • Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
  • berufliche Aus- und Weiterbildungen
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • weitere Leistungen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger

Für den Erhalt der Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse können Sie als Arbeitgeber/-in auf den möglichen Reha-Bedarf Ihrer betreffenden Mitarbeiter bei Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement hinweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach dem individuellen Fall des betreffenden Mitarbeiters und wird je nachdem von folgendem Träger übernommen und dort beantragt:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheit)
  • Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Beratung gewünscht?

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung zum/zur Online Marketing Manager/-in oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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