Sie sind aktuell als Arbeitnehmer/-in beschäftigt und möchten mit unserem IHK-zertifizierten Online Marketing Kurs Ihr bestehendes Fachwissen erweitern ? Der Staat bietet Ihnen dafür attraktive Förderprogramme, mit denen Sie Ihre beruflichen Chancen ausbauen und Ihre Aufstiegschancen im Unternehmen verbessern können. Folgende Fördermöglichkeiten stehen Ihnen u.a. für die Teilnahme an der Online Marketing Weiterbildung (IHK) zur Verfügung:
Qualifizierungschancengesetz
Seit dem 01. Januar 2019 bietet das Qualifizierungschancengesetz Beschäftigen die Möglichkeit, sich eine zukunftsorientierte Weiterbildung fördern lassen, die bestehende Fachkenntnisse und Kompetenzen erneuern oder erweitern soll und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber absolviert wird. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung des Arbeitsplatzes sowie die Übernahme neuer Aufgaben.
Wer wird gefördert?
Wenn Sie Arbeitnehmer/-in sind und in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie unsere Online Marketing Manager Weiterbildung (IHK) absolvieren möchten, um Ihre Fachkenntnisse im Online Marketing zu erneuern oder zu erweitern, können Sie sich die Teilnahme am Kurs durch das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen. Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels sollen damit Ihre aktuelle Position im Unternehmen gefestigt und Ihre berufliche Weiterentwicklung gefördert werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung für den Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Zusätzlich kann der Zuschuss für ältere und schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent betragen. Während der Weiterbildung werden die Lohnkosten mit 25 Prozent bis 75 Prozent (je nach Betriebsgröße) gefördert.
Voraussetzung ist, dass Ihre letzte genehmigte Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz mindestens vier Jahre zurückliegt (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Beantragung der Förderung erhalten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber Service der zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 555520.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein kann nicht nur von Menschen, die arbeitssuchend sind, beantragt werden, sondern auch von Arbeitnehmern, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Damit haben Sie auch als Arbeitnehmer/-in die Möglichkeit, sich die Kosten für unseren IHK-zertifizierten Online Marketing Manager Kurs zu 100 Prozent von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit finanzieren zu lassen.
Nach Erhalt des Bildungsgutscheins haben Sie drei Monate Zeit, diesen bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einzulösen.
Wer wird gefördert?
Die Weiterbildungsförderung über einen Bildungsgutschein für Berufstätige ist möglich, wenn Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und die Weiterbildung wie beispielsweise unser Online Marketing Kurs (IHK) in Frage kommt, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten der Online Marketing Weiterbildung (IHK) werden zu 100 Prozent von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter übernommen, die/das Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Für die Beantragung eines Bildungsgutscheins ist ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Ansprechpartner Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit notwendig. Zum vereinbarten Termin besprechen Sie dort persönlich Ihre Weiterbildungspläne und erhalten bei entsprechender Bewilligung Ihren Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.
Hinweis: Für die Ausstellung des Bildungsgutscheins benötigt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter die aktuelle Maßnahmenummer des Kurses, welche Sie bei unserer Studienbetreuung erfahren.
Steuerliche Förderung (Werbungskosten)
Die Aufwendungen für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung können Sie als Arbeitnehmer/-in im Rahmen in Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, muss die Weiterbildung bzw. Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgen. Sollten Sie also bereits in einer Marketing Agentur arbeiten und Ihr Fachwissen im Bereich Online Marketing erweitern wollen, trifft dies zu. Es ist wichtig, alle Belege aufzubewahren, um die Kosten bei Bedarf nachweisen zu können. Das Finanzamt kann eine detaillierte Erklärung verlangen, um den beruflichen Bezug der Weiterbildung zu prüfen.
Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?
Folgende Fort- und Weiterbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als berufliche Ausgaben angeben (konkret in der Anlage N):
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten (z. B. Hotel)
- Verpflegungsmehraufwand (aktuell 24 Euro pro Tag bei einer Fortbildungsreise mit Übernachtung)
- Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher oder Schreibutensilien)
Eine Höchstgrenze besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen gesundheitlichen Problemen gemindert oder bedroht ist, haben Sie die Möglichkeit, sich die Weiterbildungskosten der Online Marketing Weiterbildung (IHK) über die Deutsche Rentenversicherung fördern zu lassen. Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Eingliederung von Betroffenen am Arbeitsmarkt erhalten oder eine Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen.
Förderfähig sind außerdem Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für berufsunfähige Menschen, denen eine neue berufliche Perspektive geboten werden soll.
Wer wird gefördert?
Die Beantragung der Umschulungs- und Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung kann erfolgen werden, wenn:
- Sie gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können
- Sie seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind
- die Fördermaßnahme direkt im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgt
- Sie ohne die Förderung eine Rente aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten müssten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Weiterbildungskosten der Online Marketing Weiterbildung (IHK) werden bei entsprechender Förderfähigkeiten vollständig von der Deutsche Rentenversicherung übernommen. Dazu gehören:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für die Unterkunft (für Bildungsmaßnahmen, die nicht am Wohnort stattfinden)
- Verpflegungskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für Lernmaterialien
- bei Bedarf die Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung
Sie erhalten für die Dauer der Maßnahme zudem ein sogenanntes Übergangsgeld. Als Berechnungsgrundlage dient hierbei eine fiktives Gehalt einer gleichaltrigen Person mit einem vergleichbaren Beruf.
Die Beantragung der Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, bei dem Sie auch die entsprechenden Antragsformulare sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderung durch Landesprogramme
Zusätzlich zu den bundesweiten Fördermöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, sich den Online Marketing Kurs durch Landesprogramme fördern zu lassen. Diese finden Sie, zusammen mit den bundesweiten Förderprogrammen, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Beratung gewünscht?
Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten unserer IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung zum/zur Online Marketing Manager/-in oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.